22/10/2020
Die neue Covid19-Verordnung ist (endlich!!) da - ab Sonntag ist sie gültig.
Für Präventionskonzepte und Auskünfte stehe ich bestmöglich zur Verfügung. Gerne auch telefonisch unter 0676/7057893 sowie unter [email protected]!
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2020, sowie des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2020, wird verordnet: