15/07/2026
Das GKV-Sparpaket ist beschlossen und deckelt ab 2027 die Vergütungssteigerungen ambulanter Pflegedienste. In 10 Slides: was genau kommt, wen es trifft und welche Hebel Ihnen bleiben.
Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es betrifft die Vergütung der häuslichen Krankenpflege, der Haushaltshilfe und der außerklinischen Intensivpflege nach SGB V.
Stand: Juli 2026.
Die Grundlohnrate bildet ab, wie stark die beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten im Schnitt steigen.
Ab 2027 wird sie in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen grundsätzlich zur Obergrenze, von 2027 bis 2029 zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt.
Für tarifgebundene Pflegedienste gibt es eine Übergangsregelung: Die Hälfte der Differenz oberhalb der Grundlohnrate wird weiter refinanziert, befristet auf zwei Jahre und nur gegen Nachweis der gezahlten Tariflöhne.
Wichtig für Ihre Planung: Nur echte Tarifbindung zählt, kirchliche Arbeitsrechtsregelungen sind gleichgestellt. Wer ohne Tarifvertrag auf Tarifniveau zahlt, bekommt die hälftige Refinanzierung nicht.
Kein Grund zur Panik: Bestehende Vergütungssätze werden nicht gekürzt, und die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI sind von diesem Gesetz nicht erfasst. Es geht ausschließlich um künftige Vergütungssteigerungen bei den Krankenkassen-Leistungen.
Vier Punkte für Ihre Vorbereitung bis 2027: Tariflöhne sauber dokumentieren, Leistungs- und Zahler-Mix prüfen, Touren effizienter planen und die Auslastung Ihres Pflegedienstes sichern.
Die Vergütungssätze verhandeln die Kassen, Ihre Auslastung bestimmen Sie. Mehr Patientenanfragen aus der Region sind der Hebel, den ambulante Pflegedienste selbst steuern können. Genau dafür machen wir Marketing für die Pflege.
Der Tarifdeckel greift erst 2027, die Vorbereitung beginnt jetzt. Speichern Sie sich diesen Überblick für Ihre Jahresplanung.
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