20/05/2022
Dass Werbung auf Instagram gekennzeichnet werden soll, ist den meisten Influencern (hoffentlich) bekannt. Ab dem 28.05.2022 ändert sich die Gesetzeslage jedoch ein wenig 🤯😱
Bisher waren folgende 3 Fälle der Werbekennzeichnungspflicht bekannt:
1. Du als Influencer hast Produkte zur Verfügung gestellt bekommen und bewirbst diese auf deinem Instagram-Profil. Dieses Szenario ist am häufigsten der Fall und muss mit "Werbung" oder "Anzeige" gekennzeichnet werden, unabhängig davon ob du für diese Leistung ein zusätzliches Entgeld erhälst oder nicht 🤷🏾
2. Kaufst du dir jedoch etwas aus eigener Überzeugung und bewirbst das Produkt nicht allzu euphorisch, musst du den Post nicht mit Werbung kennzeichnen 😊
3. Bewirbst du allerdings deine eigenen Produkte, von denen wirklich ausgegangen werden kann, dass es sich um deine Produkte handelt, entfällt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls☝️Können Außenstehende nicht davon ausgehen, dass du in einem Post deine eigenen Produkte bewirbst, muss dieser mit Werbung gekennzeichnet werden.
Was ändert sich nun mit dem neuen Gesetz? 🤔
Nach $5a Absatz 4 UWG entfällt nun die Kennzeichnungspflicht für beworbene Dienstleistungen und Produkte, wenn durch bspw. einen Kassenbon oder eine eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden kann, dass diese aus eigener Tasche finanziert wurden 😏
Daher lohnt es sich in Zukunft vielleicht doch den einen oder anderen Kassenbon aufzubewahren 🤓
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.