26/03/2016
Unsere Veranstaltungsordnung für öffentliche Veranstaltungen:
Diese Richtlinien gelten bei jeder öffentlichen Veranstaltung die Crass - Event plant und durchführt.
Das Verwaltungsgelände wird bei öffentlichen Plätzen immer abgesperrt sein und eine Sicherheitsfirma vor Ort sein, die uns dabei unterstützt einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
1.) Bei jedem Event erfolgen an einem extra installierten Eingang Personen und Ausweiskontrollen durch die Sicherheitsfirma.
2.) Es werden nur amtlich, gültige Lichtbildausweise, Reisepass, Führerschein oder Personalausweis, akzeptiert.
3.) Auf unseren Veranstaltungen gilt ein absolutes Drogenverbot gemäß dem Suchtmittelgesetz SMG §27. Bei Verstoß werden die Personen unverzüglich der Polizei übergeben.
4.) Neben dem SMG gilt bei unseren Events auch ein absolutes Waffenverbot gemäß Waffg §12 Abs 2. Sollten bei Personen Waffen durch die Sicherheitsfirma gefunden werden, werden die verantwortlichen Personen von dem Gelände unverzüglich verwiesen und an die zuständigen Behörden übergeben.
5.) Bereits schwer alkoholisierten oder offensichtlich unter Drogeneinfluss stehende, sowie aggressive Personen wird der Zutritt auf das Verwaltungsgelände untersagt.
6.) Crass - Event unterliegt auch den Gesetzen des Jugendschutzes gemäß §14, §16, §18 und §22. Zusätzlich hängt am Eingang jener Auszug des Jugendschutzgesetzes von dem jeweiligen Bundesland.
7.) Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke sind strengstens verboten.
8.) Das Mitbringen jeglicher sexistischen, nationalsozialistischen faschistischen, rassistischer oder religionsfeindlicher Materialien, Schals, Fahnen, Transparente oder Parolen, ist strengstens verboten und wird unverzüglich zu Anzeige gebracht.