19/08/2026
Wenn bei drei Bildern KI im Spiel war, warum muss nur eines gekennzeichnet werden?
Hier die Begründungen:
Keine Kennzeichnungspflicht fürs Drachenreiten
Das Bild wurde komplett mit KI erstellt. Trotzdem ist offensichtlich, dass die Situation nicht real ist, da es Drachen leider nicht gibt. Eine Kennzeichnungspflicht gemäss EU AI Act, Art. 50, besteht in diesem Fall daher nicht.
Keine Kennzeichnungspflicht für die Bearbeitung der Hintergrundfarbe
Hier wurde mit KI lediglich die Farbe des Hintergrunds angepasst. Ich als Person und die dargestellte Situation wurden nicht verändert. Diese Anpassung ist vergleichbar mit klassischer Bildbearbeitung und löst nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.
Eine AI-Demo mit Kennzeichnungspflicht
Diese Demonstration hat nie stattgefunden. Das Bild wirkt jedoch wie die Aufnahme eines realen Ereignisses und könnte entsprechend auch als solches wahrgenommen werden. Ich wurde mit KI in eine Situation versetzt, die so nie stattgefunden hat.
Eine spannende Frage tauchte in den Kommentaren (auf LinkedIn) auf:
Sollte es überhaupt darum gehen, ob KI beteiligt war oder eher darum, was die KI am Inhalt angepasst, erweitert, erfunden, etc. hat?