17/01/2020
Immer aufpassen wie ein Luchs...
💶 Lt. ArbG Lübeck steht einem Arbeitnehmer für eine unerlaubte Veröffentlichung seines Fotos auf Facebook, ein Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu.* 📸 Da Bilder von Mitarbeitern heutzutage schnell in Social Media auftauchen können, empfehle ich Ihnen die folgende Zusammenfassung und die Praxistipps zu beachten (und die kleine Frage am Ende des Beitrags):
👩⚖ Zusammenfassung:
🔹 Eine Einwilligung (schriftlich oder elektronisch nachweisbar erteilt) ist erforderlich.
🔹 Die Einwilligung zur Veröffentlichung auf Webseiten gilt nicht für Facebook.
🔹 Ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung ohne Einwilligung scheidet bei Arbeitnehmern grundsätzlich aus.
🔹 Ein besonders schwerer Verstoß muss nicht vorliegen. Es reicht die Veröffentlichung als "einfacher" Datenschutzverstoß aus.
🔹 1.000 Euro sind angemessen, da eine Einwilligung zur Veröffentlichung auf der Website vorlag (ansonsten wäre ggf. ein höherer Schadensersatz möglich).
💡 Praxistipps:
🔹 Wenn Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit vor der Kamera auftauchen sollen, dann nehmen Sie es in die Jobbeschreibung auf.
🔹 Ist die Veröffentlichung der Bilder von Mitarbeitern kein Teil der Arbeitsleistung (z.B. weil eine Regelung im Arbeitsvertrag fehlt), dann holen Sie eine Einwilligung ein.
🔹 Beschreiben Sie die Art, Umfang, Ort und Zwecke der Veröffentlichung möglichst detailliert (Website, Social Media, Foto, Video, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)
🔹 Weisen Sie die Mitarbeiter in der Einwilligung auf die Freiwilligkeit hin (Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Einwilligung).
🔹 Belehren Sie die Mitarbeiter in der Einwilligung über deren Widerspruchsrecht.
☝️ * Hinweis: Es handelte sich zwar um ein Vorverfahren (https://dejure.org/2019,40063). Allerdings handelt es sich um grundlegende Rechtsansichten, von denen Richter im Endurteil üblicherweise nicht mehr abweichen.
❓ P.S. Falls Sie eine Einwilligung für Beschäftigtenaufnahmen online generieren wollen würden (ähnlich wie für Veranstaltungen https://datenschutz-generator.de/fotohinweis) - Für welche Zwecke würden Sie die Aufnahmen gerne einsetzen (oder welche Inhalte würden Sie sich sonst wünschen)?