Carmen Hurst

Carmen Hurst Als selbständige Webdesignerin bin ich seit Jahren spezialisiert auf kreative und individuelle WordPress Sites für kleine und mittelständische Unternehmen.

strolling couples Part I      
 

20/04/2024

strolling couples Part I




 







Meine Leidenschaft: Das Reisen - insbesondere nach Frankreich.
 🥖🍷Ich liebe Frankreich, die Sprache, die Menschen, die M...
06/09/2020

Meine Leidenschaft: Das Reisen - insbesondere nach Frankreich.
 🥖🍷
Ich liebe Frankreich, die Sprache, die Menschen, die Mentalität, die Esskultur.

Meine Liebe zu Frankreich hat sich bereits sehr früh eingestellt, da ich in der Nähe der französischen Grenze aufgewachsen bin, in Rastatt. Mit meinen Eltern fuhren wir oft über die Grenze, um Fleischfondue zu essen - köstlich. So fing alles an.

Mittlerweile war ich nun schon unzählige Male in meinem Traumland in Urlaub und habe 2 Jahre in Paris gelebt.
Frankreich ist für mich wie eine zweite Heimat. 

Ich bin mir sicher, dass ich irgendwann in diesem wunderbaren Land wieder leben werde.
Als Webdesignerin kann ich mit meinem Laptop von überall arbeiten. Was gibt es Schöneres, als in Südfrankreich irgendwo in der Nähe vom Meer auf dem eigenen Landgut zu sitzen, den Blick über die sanften Hügel schweifen zu lassen und lavendelfarbene Webseiten zu entwerfen. Vive la France.💜

Im Rahmen der Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrem gegen Facebook, hat das EuGH nun das Privacy Shield Abkommen fü...
17/07/2020

Im Rahmen der Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrem gegen Facebook, hat das EuGH nun das Privacy Shield Abkommen für unwirksam erklärt und damit Schrems Klage bestätigt, dass das von der EU geforderte Datenschutzniveau in den USA nicht vorhanden ist.

Spannend! Dies hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von europäischen Unternehmen mit US-amerikanischen Dienstleistern.
Das Privacy Shield Abkommen war für uns Europäer bislang eine Voraussetzung dafür, dass Datentransfer von personenbezogenen Daten in das Drittland USA DSGVO-konform vonstattenging( z.B. bei Newsletter- oder Cloudanbieter...)Damit ist jetzt Schluss, den die Rechtsgrundlage wurde entzogen. In meinem neuen Blogbeitrag berichte ich ausführlicher über dieses Thema und was das Urteil für Ihre Website bedeutet.
Link im ersten Kommentar

Facebook hat im letzten Jahr den neuen Look der Fanpages vorgestellt. Nach und nach werden seither die bestehenden Seite...
04/07/2020

Facebook hat im letzten Jahr den neuen Look der Fanpages vorgestellt. Nach und nach werden seither die bestehenden Seiten aktualisiert und das neue Design eingespielt. Ich erhielt gestern die Nachricht, dass ich nun auf das neue Design zugreifen könnte und habe es gleich ausprobiert. Eigentlich gefällt es mir ganz gut, wenn da das Problem mit dem Impressum nicht wäre.
Mittlerweile dürfte bekannt sein, dass man als Seitenbetreiber ein Impressum nicht nur auf der Website, sondern auch auf allen Social Media Accounts installieren muss. Des Weiteren muss ein Link zur Datenschutzerklärung erfolgen. Auf der alten Fanpage hatte Facebook irgendwann ein Feld dafür zur Verfügung gestellt. In diesem Feld konnte man 2000 Zeichen (ausreichend für ein Facebook-Impressum) und klickbare Links (z.B. zur Datenschutzerklärung) einfügen. Dies funktioniert im neuen Design nicht oder nur teilweise.
Ihr solltet also unbedingt bei Inbetriebnahme des neuen Designs das Impressum in Augenschein nehmen und ggf. Korrekturen vornehmen.
Was ihr genau tun könnt, erfahrt ihr in meinem neuen Blogbeitrag (Link im ersten Kommentar)

Für alle, die noch Bedenken haben, die Corona Warn-App zu installieren. Hier ein sehr gut recherchierter Bericht aus ein...
20/06/2020

Für alle, die noch Bedenken haben, die Corona Warn-App zu installieren. Hier ein sehr gut recherchierter Bericht aus einer sehr vertrauenswürdigen Quelle.

Die Corona Warn App im kritischen Blick auf Datenschutz und Sicherheit. Im Beitrag zeigen wir, warum wir zu einem Einsatz der App raten.

12/06/2020

Inhaltsverzeichnis Datenschutz und Videokonferenz-Software Checkliste für die Auswahl Ihrer Videokonferenz-Software Nicht vergessen: Videokonferenz-Software in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen Die wichtigsten Videokonferenz- Anbieter im Vergleichs...

In meiner neuen Blogreihe „Behind the scenes“ berichte ich aus meinem Alltag als Webdesignerin. Von skurrilem und witzig...
29/05/2020

In meiner neuen Blogreihe „Behind the scenes“ berichte ich aus meinem Alltag als Webdesignerin. Von skurrilem und witzigem, von all den kleinen Katastrophen, die einem Webseitenbesitzer widerfahren können und wie man diese am besten vermeidet.
Im aktuellen Beitrag geht es um die Rettung einer Website und einer Checkliste, die helfen soll Probleme zu vermeiden.
(Link zum Blogbeitrag in den Kommentaren)

23/05/2020

Carmen Hurst aus Bad Homburg ist Webdesignerin aus Leidenschaft. Sie gestaltet kreative Websites, die die Persönlichkeit des Unternehmers und seine Vision wi...

Warum heißt meine Zielgruppe Persona?Bevor ich eine Website für einen Kunden erstelle, versuche ich ihn in einem frageni...
10/05/2020

Warum heißt meine Zielgruppe Persona?
Bevor ich eine Website für einen Kunden erstelle, versuche ich ihn in einem fragenintensiven Briefing näher kennenzulernen.
Schließlich möchte ich ihn und seine Unternehmerpersönlichkeit perfekt im Internet präsentieren.
Aber nicht nur mein Kunde muss sich mit seiner neuen Website identifizieren können. Fast noch wichtiger ist, dass seine Kunden sich von der Website angesprochen fühlen und konvertieren (sein Produkt kaufen, seinen Newsletter abonnieren, seine Dienstleistung buchen; je nachdem was er als Ziel definiert hatte).
So stelle ich dann im Briefing auch Fragen zu seinem Kundenprofil, Zielgruppe und Persona.

Folgende Fragen, sollen Dir dabei helfen selbst eine Persona zu erstellen:
Welchen Beruf hat sie? Welche Karriere strebt sie an und welchen Bildungsstand hat sie? Wie ist ihr Familienstand?
Welches Geschlecht hat sie? Wie alt ist sie? Wo und wie wohnt sie?
Welche Social-Media-Kanäle bevorzugt sie? Welche Hobbys hat sie? Wie ist ihr Kaufverhalten?
Welches Problem möchte die Person mit dem Kauf Deines Produktes lösen? Welche Ängste könnte sie dabei haben? Welchen Nutzen will sie damit erzielen und was begeistert sie?
Was fällt ihr schwer? Was könnte sie vom Kauf Deines Produktes abhalten?
Wie kannst Du ihr helfen?
Wie sieht Deine Persona genau aus? Mache Dir ein genaues Bild von ihr.
Weitere Informationen zum Thema findet ihr in meinem aktuellen Blogbeitrag (Link in den Kommentaren)

Immer wieder stelle ich fest, dass es große Unsicherheit gibt, was man im Rahmen eines Newsletterversandes darf und was ...
18/04/2020

Immer wieder stelle ich fest, dass es große Unsicherheit gibt, was man im Rahmen eines Newsletterversandes darf und was nicht.
Nachfolgend habe ich 12 Tipps zusammengestellt. Eine ausführlichere Beschreibung der einzelnen Punkte gibt es in meinem aktuellen Blogbeitrag auf meiner Website.

Tipp 1
Newsletteranbieter mit Bedacht wählen. - Was wird geboten? - Was benötige ich? - In welchem Land ist der Firmensitz des Anbieters? Sind die angebotenen Formulare dsgvo-konform?
Tipp 2
AV Vertrag mit dem Anbieter abschließen.
Tipp 3
Im Anmeldeformulare nur die E-Mail-Adresse als Pflichtfeld definieren.
Tipp 4
Den Interessenten darauf hinweisen, wie oft der Newsletter versandt wird, welchen Inhalt man bietet und mit welchem Newsletteranbieter bzw. mit welcher Software der Versand durchgeführt wird
Tipp 5
Ob eine Checkbox notwendig ist, um die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu akzeptieren, wird kontrovers diskutiert. Fakt ist aber, dass man auf die Datenschutzerklärung hinweisen und verlinken muss. Ich empfehle die Nutzung der Checkbox, denn sicher ist sicher.
Tipp 6
In der Datenschutzerklärung selbst muss unter dem Punkt Newsletter weitere Angaben zum Newsletteranbieter gemacht werden. Des Weiteren muss beschrieben werden, was genau mit den personenbezogenen Daten gemacht wird.
Tipp 7
Newsletter dürfen nur noch im Double Opt-in Verfahren versendet werden.
Tipp 8
Die Einwilligung aus dem Double Opt-in Verfahren muss protokolliert werden.
Tipp 9
In jedem Newsletter muss ein Link enthalten sein, mithilfe dessen man sich wieder austragen kann.
Tipp 10
In jedem Newsletter muss ein Impressum eingebunden sein.
Tipp 11
Auch im Newsletter müssen korrekte Angaben bezüglich Liefer- und Versandkosten sowie der Mehrwertsteuer gemacht werden. Des Weiteren muss man, bei der Nutzung von Fotos, genau wie auf der Website auch, über die Rechte zur gewerblichen Nutzung verfügen.
Tipp 12
Kopplungsverbot - Hier ist Vorsicht geboten. Man darf zwar auch weiterhin einen neuen Abonnenten mit einem E-Book bzw. Freebie belohnen, aber mann muss dabei ein paar Punkte beachten. Unter anderem muss deutlich werden, dass das E-Book nicht kostenlos ist, sondern dass der Kunde praktisch mit seinen Daten bezahlt.

Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, findet in meinem Blogartikel "Achtung Newsletter!" weitere Informationen. (Link in den Kommentaren)

Hinweis:
Dieser Beitrag stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind lediglich eine Zusammenfassung meiner Recherchen zu diesem Thema. Da ich keine Rechtsanwältin bin, kann und darf ich für die gemachten Aussagen keine Haftung übernehmen. Für hundertprozentige Rechtssicherheit sollte zu all diesen Themen immer ein Fachanwalt konsultiert werden.

Viel Erfolg!

Adresse

Bad Homburg

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Carmen Hurst erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Carmen Hurst senden:

Teilen

Kategorie