17/05/2026
Ab dem 19. Juni 2026 wird es ernst für den Online-Vertrieb:
👉 Der Widerrufsbutton wird Pflicht.
Verbraucher sollen Verträge künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben – direkt online, mit nur wenigen Klicks.
Was bedeutet das konkret?
Gilt für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen.
Betrifft alle Verträge über Online-Oberflächen (Shops, Apps, digitale Angebote)
Der Button muss leicht auffindbar, gut sichtbar und dauerhaft verfügbar sein
Klare Beschriftung, z. B. „Vertrag widerrufen“
Eine E-Mail-Adresse oder ein PDF-Formular reicht nicht mehr aus
⚠️ Wichtig: Wer die Vorgaben nicht umsetzt, riskiert Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
👉 Unser Tipp: frühzeitig Website prüfen, den Shop oder die App – technisch und rechtlich.
Wer jetzt vorbereitet ist, spart sich später unnötigen Stress.