18/06/2026
Wenn die Gaube nicht erlaubt ist ...
Wohnraum schaffen unter Denkmalschutz-Bedingungen – mit LiDEKO Dachschiebefenstern
Wohnraum wird bekanntlich dringend benötigt – erst recht in Metropolen wie München. Bauen im Bestand ist oft die Lösung.
In diesem Sinne wollte eine Kundin unseres Auftraggebers LiDEKO den Dachspitz ausbauen und komfortablen Wohnraum schaffen. Der ursprüngliche Plan: Eine Gaube sollte für mehr Tageslicht sorgen.
Die Bauordnung (Denkmalschutz) sprach jedoch dagegen.
In solchen Fällen sind Dachschiebefenster von LiDEKO mehr als eine sehr gute Alternative. Sie können in der Regel ohne genehmigungsrechtlichen Aufwand eingebaut werden und bringen zudem noch viel mehr Licht und Luft unter das Dach.
Doch in diesem Fall gab es ebenfalls zunächst ein Problem mit dem Denkmalschutz: Die für die Schiebefenster benötigten Schienen durften nicht sichtbar sein, weil sie das Bild stören.
Aber auch hierfür fand LiDEKO smarte Lösungen. So sind die drei LiDEKO-Dachschiebefenster jeweils von festen Glaselementen flankiert und bilden gut solide Pfosten-Riegel-Konstruktionen. Die Schienen sind dabei elegant verdeckt und bleiben „unsichtbar“.
Das funktioniert, wenn du echte Fachleute fragst ...
Wir haben zu diesem außergewöhnlichen LiDEKO-Projekt eine Pressemitteilung erstellt und veröffentlicht. Den Link findet ihr in den Kommentaren.
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