02/08/2026
Heute ist der 2. August. Ab heute gilt: Fast jedes fotorealistische KI-Bild braucht ein sichtbares Label.
Seit dem 20. Juli sind die finalen Leitlinien der EU-Kommission raus, die Unsicherheit ist vom Tisch. Und betroffen ist nicht Big Tech, sondern jeder, der KI beruflich für Inhalte nutzt. Also auch der Handwerksbetrieb, der sich Bilder generieren lässt.
Der Knackpunkt ist die weite Deepfake-Regel: Kennzeichnungspflichtig ist jedes KI-Bild, das real so existieren könnte. Auch ein frei erfundenes Gesicht, auch ein synthetisches Model. Frei bleibt nur offensichtlich Unrealistisches.
Die Entwarnung: Licht- und Farbkorrektur bleibt frei, alte Inhalte müssen nicht nachgekennzeichnet werden. Und KI-Texte mit echter redaktioneller Prüfung sind ebenfalls raus.
Trotzdem ernst nehmen: Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent vom Umsatz sind möglich, bei kleinen Betrieben verhältnismäßig. Praktisch relevanter: Die Wettbewerbszentrale will Verstöße als unlauteren Wettbewerb verfolgen. Abmahnungen kommen erfahrungsgemäß schneller als Behörden.
Swipe ➡️ für die Fakten.
Du nutzt KI für deine Inhalte und willst das sauber aufsetzen? Kommentiere „BERATUNG“. Wir machen die praktische Umsetzung: Bestandsaufnahme, Kennzeichnung, Team-Schulung. Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Link in Bio. 🦁
Portraits: KI-generiert.