25/09/2018
Fehlendes https bei Formularen kann abgemahnt werden:
LG Würzburg: Unzureichende Datenschutzerklärung und fehlende Verschlüsselung (https://) einer Website können kostenpflichtig abgemahnt werden. 👨⚖️🔐📄
Das Gericht meint, dass derartige DSGVO-Verstöße zugleich Wettbewerbsverstöße darstellen, gegen die Mitbewerber oder klagebefugte Organisationen (z.B. Verbraucherschutzvereine) vorgehen dürfen. 💶☝ (Quelle: https://www.anwaltskanzlei-online.de/2018/09/24/dsgvo-verstoss-lg-wuerzburg-haelt-wettbewerbsrechtliche-abmahnung-wg-eines-dsgvo-verstosses-fuer-zulaessig/)
Das Urteil ist durchaus kritikwürdig:
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🤔 Juristen streiten sich derzeit darüber, ob DSGVO-Verstöße überhaupt Wettbewerbsverstöße darstellen. Das Gericht geht nicht auf den Streit ein, sondern sagt sinngemäß "Das war bisher so, das ist jetzt auch so".
🤔 Dass ein Kontaktformular ohne "https" gegen den "Stand der Technik" verstößt, wiederholen die Datenschutzbehörden zwar seit Jahren. Allerdings würde es m.E. ausreichen, die Verschlüsselung nur für das Kontaktformular und nicht für die gesamte Website zu fordern.
Praxistipps:
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🔐 Da in der Praxis Gerichtsentscheidungen maßgeblich sind, sollten Sie auch diese Entscheidung beachten. Das bedeutet, verschlüsseln Sie Ihre Webseiten per "https". Wird Ihre Website per "http" ausgeliefert, dann schalten Sie das Kontaktformular (und andere Onlineformulare) ab.
🛠 Bieten Sie eine deutlich erkennbare (als "Datenschutzerklärung" oder "Datenschutz" verlinkte) Datenschutzerklärung an. Deren Inhalt können Sie z.B. schnell und einfach mit unserem: https://datenschutz-generator.de erstellen.