15/05/2020
Kneipen dürfen öffnen 😊
Aber natürlich mit allen Hygiene- und Abstandsregeln, das dürfte in vielen Kneipen schwierig oder teuer werden. Trennscheiben an der Theke sind eine Möglichkeit, aber gibt es mittlerweile Wartezeiten bei Plexiglas Anfertigungen. Bin gespannt 🍺
+++Endlich Klarheit: Kneipe darf ohne Speisen öffnen+++
Auch wenn das Hin und Her verunsichert hat, gibt es jetzt ein gutes, endgültiges Ergebnis für unsere Kneipen im Land. Wie vor einer Woche vom DEHOGA mitgeteilt, dürfen Kneipen auch ohne Speiseangebot öffnen. Abstandsregelungen, Hygieneanforderungen und Kontaktdatenerfassung gelten natürlich auch hier. Die wiedersprüchlichen Aussagen der Landesregierung haben jetzt eine Klarstellung durch das zuständige Gesundheitsministerium erfahren. Kneipen können öffnen, wenn
+ das Angebot auf einen Tisch-Service beschränkt ist
+ die Tische mit Mindestabstand aufgestellt sind
+ an den Tischen nur Personen gemäß §1 II CoronaSchVO sitzen (max. aus zwei Hausständen)
+ die Daten zur Kontaktpersonennachverfolgung erhoben werden
+ das Personal eine Mund-Nase-Bedeckung trägt und
+ das Abstandsgebot von 1,5m zwischen den Gästen vollständig eingehalten werden kann.
Die Negativabgrenzung hat zu §10 Absatz 1 Nr. 1 zu erfolgen, der „Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen“ für unzulässig erklärt. Dabei ist vor allem bei „Bars“ nicht entscheidend, welchen Namen die Gastronomie führt, sondern welches Angebot unterbreitet wird. Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu §10 (Schwerpunkt Freizeit- statt Speisenangebot) sind:
+ charakteristisches Angebot liegt außerhalb von Speisen und Getränken (Bsp. „Shisha-Bars“)
+ Angebot auf die Abendstunden konzentriert
+ Angebot mit weiteren Unterhaltungsaspekten kombiniert.
Quelle: Konkretisierung des zuständigen Ministeriums (MAGS) an die Ordnungsämter in NRW