03/03/2026
Inhalte sind immer für alle abrufbar. ✅ Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 bedeutet: Nahezu alle Website- und App-Nutzenden können das gesamte Informationsangebot abrufen – egal ob mit oder ohne Handicap.
Das bedeutet:
✔️ Was zu sehen ist, wird auch zum Hören angeboten.
✔️ Was zu hören ist, wird auch zum Lesen angeboten.
✔️ Was farblich nicht unterscheidbar ist, kann live angepasst werden.
✔️ Es werden keine blitzenden oder blinkenden Inhalte gezeigt, um Epilepsie-Anfälle zu verhindern.
✔️ Optimierungen wie taktiles Feedback werden perspektivisch weitere Barrieren abbauen.
Das ändert sich:
➡️ Für alle Bildelemente sind Alternativtexte hinterlegt.
➡️ Film- und Tonmedien können in unterschiedlichen Geschwindigkeiten abgespielt werden.
➡️ Textgrößen können angepasst werden.
➡️ Kontrastwerte von Informationsangeboten sind auf mindestens 4.5:1 optimiert.
➡️ Videos sind mit Untertiteln versehen.
Mehr Infos unter www.site-check.de.
📧 Oder kontaktiert uns direkt unter [email protected], um eure Website kostenfrei auf Barrierefreiheit prüfen zu lassen!