05/02/2014
Neues von den Neuland-Experten vom LG Köln.
Abgesehen von der Sinnfreiheit dieser Entscheidung hier ein Hinweis an alle Webdesign-Kollegen: Achtet auf die korrekte Kennzeichnung von Stock-Fotos im Impressum der Seite.
Zitat des freundlichen Supports von iStock:
"Gemaeß unserer Lizenzbestimmungen 4. a. 14. muss der Quellennachweis „©iStockphoto.com/Mitgliedsname des Kuenstlers“ lauten und ist bei redaktionellen Anwendungen verpflichtend. Das umfasst in Deutschland unter anderem alle Webseiten und alle Druckprodukte, bei denen ein Impressum gefuehrt wird."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-zu-Pixelio-und-den-Bildhinweis-Abmahnungen-Von-wegen-lizenzfrei-2105550.html