14/03/2021
𝗘𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝗯𝗶𝘀 𝘇𝘂 𝟵𝟬% 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗳ü𝗿 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲-𝗦𝗵𝗼𝗽!
Ist oder war Ihr Geschäft von der Corona Pandemie betroffen? Sie haben jetzt die einmalige Möglichkeit Ihr Unternehmen zu digitalisieren und dafür sogar eine Förderung zu bekommen! Holen Sie sich jetzt Ihren eigenen Online-Shop und verkaufen Sie Ihre Produkte Online. Oder digitalisieren Sie Ihr Terminbuchungssystem, sodass Ihre Kunden ganz bequem auf Ihrer Webseite Termine buchen können.
Erfahren Sie jetzt wie Sie Kosten für Ihren Online-Shop als Fixkosten geltend machen könnten:
Die Bundesregierung hat bei der Überbrückungshilfe III nachgebessert. Nun haben sich bei der Überbrückungshilfe 3 einige Punkte geändert, welche Betroffenen erlauben noch weitere Posten als Fixkosten geltend zu machen.
𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗗𝗶𝗴𝗶𝘁𝗮𝗹𝗶𝘀𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗹𝘀 𝗙𝗶𝘅𝗸𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻!
Neu bei der Überbrückungshilfe 3 ist die Erstattung Ihrer anfallenden Digitalisierungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kosten innerhalb oder außerhalb des Förderzeitraums entstanden.
Was und wie wird gefördert?
Erstattet werden:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot!