11/09/2026
⚠ Ab 27.09.2026 gelten 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗘𝗨-𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻 gegen in der , festgelegt in der sogenannten -Richtlinie. Unbelegte Umweltversprechen werden dann angreifbar. Begriffe wie „ " oder „ " ohne Beleg zählen zum 𝗔𝗯𝗺𝗮𝗵𝗻𝗿𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼.
Betroffen ist mehr als nur die klassische Anzeige: , Verpackungen, und andere , die und eure Social-Media-Kanäle – überall dort, wo mit geworben wird.
Nicht sicher, ob eure Formulierungen betroffen sind?
𝙈𝙚𝙡𝙙𝙚𝙩 𝙚𝙪𝙘𝙝, 𝙬𝙞𝙧 𝙬𝙚𝙧𝙛𝙚𝙣 𝙜𝙚𝙧𝙣𝙚 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙣 𝘽𝙡𝙞𝙘𝙠 𝙙𝙧𝙖𝙪𝙛. 🔍