02/08/2026
➡️ Kurzer Hinweis vorab: Ich bin keine Juristin. Das hier ist meine eigene Recherche, keine Rechtsberatung.
Ab dem 2. August 2026 wird ein Satz zur Pflicht, den kaum jemand freiwillig schreibt: "Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt."
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verpflichtet ab diesem Datum alle, die KI-Systeme einsetzen, bestimmte Inhalte zu kennzeichnen. Nicht nur große Tech-Unternehmen. Auch dich, wenn du für deine Website-Texte oder Social-Media-Posts mit Claude oder ChatGPT arbeitest.
Klingt nach viel Bürokratie. Ist es aber überraschend wenig, wenn du eine Sache tust: den Text selbst überarbeiten und dafür geradestehen.
➡️ Übrigens: ich finde die Kennzeichnung gut!
Genau diese eine Ausnahme habe ich mir für meinen neuen Blogartikel genauer angeschaut, zusammen mit den Situationen, die im Alltag von Solo-Selbstständigen wirklich vorkommen: Blogtexte, Bilder für Social Media, ein Chatbot auf der eigenen Website.
Den ganzen Artikel findest du hier:
https://mueller-macht-web.de/ki-kennzeichnung
Wie hältst du es bisher mit der Kennzeichnung deiner KI-Inhalte? Schreib's gerne in die Kommentare.