20/11/2020
Für alle, die Corona-Soforthilfe beantragt hatten, eine wichtige Info.
Die Rückmeldefrist wird zum 2. Mal verschoben, diesmal auf Frühjahr 2021.
❗ Corona-Update zur NRW-Soforthilfe 2020: Verlängerung der Rückmeldefrist ❗
Nach Angaben von Wirtschaft.NRW soll die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 erst im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine mögliche Rückzahlung sei außerdem bis zum Herbst 2021 Zeit. Es bestehe jedoch die Option, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
👉📧Zu den neuen Fristen und Wahlmöglichkeiten erhalten alle Soforthilfe-Empfänger*innen Ende November eine Mail von der E-Mailadresse [email protected].
Weitere Infos gibt es hier: http://ow.ly/2AaC50CnNBw