27/05/2014
Europäische Gerichtshof (EuGH) zwingt Google dazu unangemessene Daten zu löschen
Oft erreicht mich von Kunden die Nachfrage, wo sich bei Google eigentlich die Lösch-Taste befindet, um Daten aus den Suchergebnissen zu löschen?
Den falsche oder veraltete Unternehmensdaten können sich bei den Google SERP's (Suchergebnisseiten) geschäftsschädigend auswirken.
Seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass Google unter bestimmten Umständen Daten löschen muss, können Nutzer jetzt einen Lösch-Antrag unter Verweis auf das Urteil des EuGH erzwingen.
Falls die Daten trotz Antrag nach vier Wochen weiterhin im Netz stehen, kann man sich auch an die für Google zuständige Aufsichtbehörde wenden. In Deutschland ist das der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Google Germany GmbH
ABS-Straße 19
20354 Hamburg
oder E-mail: [email protected]
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Google+ Local Brancheneintrag Optimierung:
http://mediakammer.de/googleoptimierung.html
Datenschützer jubeln über das Urteil, Google dürfe nicht zu unerwünschten Informationen verlinken. Branchenkenner warnen jedoch vor den Folgen.