28/08/2019
Google ist im Fall um die falschen Angaben zur Wartezeit beim Bräustüberl Tegernsee eingeknickt und hat den Unterlassungsanspruch anerkannt. Ein Erfolg für das Bräustüberl. Tiefsten Respekt vor der Hartnäckigkeit von Wirt Peter Hubert. Aber fast schade, dass es nicht zum Prozess gekommen ist. Dort wären ein paar Fragen auf den Tisch gekommen.
1) Ist die Anzeige einer "Wartezeit" nicht eine sehr amerikanische Sicht der Dinge und in Deutschland Unsinn? Mit Wartezeit ist Wartezeit auf einen Tisch gemeint - das sagt Google selbst ausdrücklich im Hilfebereich. In den USA ist es üblich, in ein Restaurant zu gehen und gesagt zu bekommen, dass der nächste Tisch in x Minuten frei ist. Dann dreht man noch eine Runde um den Block oder geht in einen extra dafür vorgesehenen Wartebereich. Das Konzept gibt es aber in Deutschland so gut wie nicht.
2) Nach ein paar Stichproben habe ich den Eindruck, dass insbesondere Restaurants mit großem Außenbereich von falschen Angaben betroffen sind. Letztens saß ich im Biergarten des Königlicher Hirschgarten, die Hälfte der Tische frei. Wartezeit laut Google: 15 - 30 Minuten. Nochmal: Es geht um die Wartezeit auf einen Tisch. Die tatsächliche Wartezeit war hier 0, weil reichlich Tische frei waren. Versagt der Algorithmus besonders drastisch in solchen Fällen, auch weil große Außenbereiche in den USA eher selten sind?
3) Und grundsätzlicherer Natur: Google hat im deutschen Suchmaschinenmarkt einen Marktanteil von ca. 95%. Der Konzern kontrolliert damit einen erheblichen Teil des Zugangs zum Markt fast aller Unternehmen und Branchen. Wie viel Verantwortung geht damit einher? Zum Beispiel, wie in diesem Fall, für (falsche) Angaben über ein Unternehmen, die ein Algorithmus errechnet hat. Gibt es ausreichend effektive Korrekturmöglichkeiten für einzelne Unternehmen? Offensichtlich nicht - siehe den konkreten Fall. Hier sind Verbände wie DEHOGA Bayern - als Bindeglied zwischen ihren Mitgliedern und der Politik - gefragt. Im ersten Schritt Kompetenz aufzubauen, um die Wichtigkeit solcher Themen überhaupt zu erkennen. Im zweiten Schritt diese Kompetenz anzuwenden und proaktiv ihre Mitglieder auf der einen Seite und Politiker auf der anderen Seite für solche Fragen zu sensibilisieren. Eine Pressemitteilung nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, reicht nicht mehr. Und im dritten Schritt in Zusammenarbeit mit der Politik dafür zu sorgen, dass der einzelne Unternehmer nicht quasi machtlos einem Konzern wie Google gegenübersteht. Fälle wie dieser, wo ein einzelner Wirt gegen Google vor Gericht zieht, sind bewundernswert, werden aber die Ausnahme bleiben.
Tische waren frei, trotzdem meldete Google teils lange Wartezeiten: Einem Wirt am Tegernsee passte das nicht, er wehrte sich juristisch. Nun ist der Weltkonzern eingeknickt - und der Jubel in Bayern groß.