31/03/2025
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Schon gewusst?
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) in Kraft.
Was bedeutet es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass viele Produkte und Dienstleistungen in Deutschland besser für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen nutzbar werden.
Ab 28. Juni 2025 müssen z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Apps, Computer, Telefone, aber auch Webseiten und Online-Shops so gestaltet sein, dass sie zugänglich im Sinne der Barrierefreiheit sind.
Das Ziel: Mehr Teilhabe und weniger Hindernisse im Alltag für alle.
Welche Dienstleistungen sind in diesen Bereichen betroffen?
• Online-Shops: Sie müssen ihre Seiten so gestalten, dass alle sie nutzen können (z. B. mit Screenreadern für Blinde oder gut lesbaren Texten).
• Banken & Versicherungen: Online-Banking & digitale Verträge müssen barrierefrei sein.
• Buchungs- und Terminbuchungsseiten, Ticketseiten: Wer z. B. Bahntickets, Flüge online verkauft oder Terminbuchungen online anbietet, muss eine barrierefreie Buchung ermöglichen.
Gehören Sie dazu?
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Bedingungen erfüllt werden müssen und setzten diese auch gerne zusammen mit Ihnen um.
PROJEKT 77 gehört zu den „Empfehlenswerte Agenturen“ wenn es um barrierefreie Umsetzung von Internetpräsenzen geht.
https://bitvtest.de/sites-und-agenturen/empfehlenswerte-agenturen/projekt-77-1