20/08/2026
Ab 2. August: Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Werbeinhalte
Wer KI-generierte Bilder, Texte oder Chatbots in der Kommunikation einsetzt, muss dies unter bestimmten Voraussetzungen transparent kenntlich machen. Die Wettbewerbszentrale hat einen kostenfreien Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen praxisnahe Orientierung gibt.
Mit dem vollständigen Inkrafttreten der relevanten Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 am 2. August 2026 gelten neue Anforderungen für Unternehmen, die KI in ihrer Kommunikation und Werbung einsetzen. Kern der neuen Regelungen ist die Kennzeichnungspflicht für sogenannte Deepfakes: KI-generierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die so realistisch wirken, dass sie bei Betrachtenden den Eindruck erwecken könnten, authentisch zu sein, müssen als KI-generiert markiert werden. Dies betrifft insbesondere fotorealistische Produktbilder, virtuell erstellte Personen in Werbekampagnen oder KI-Avatare. Eine Kennzeichnung im Quellcode allein ist nicht ausreichend – der Hinweis muss klar, sichtbar und verständlich sein.
https://www.nrwbank.de/de/unternehmen/nrw-bank-innovationspartner/aktuelles/ki-verordnung-ab-2-august-2026-gilt-die-kennzeichnungspflicht