10/10/2025
Privathaftpflicht - Versicherung (PHV)
Deliktunfähige Personen über sieben Jahren – z. B. aufgrund dauerhaft geistiger Einschränkungen, Demenz oder einer psychischen Erkrankung – sind nicht automatisch durch jede Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Haftpflichtkasse gilt, Leistung für deliktunfähige Personen über 7 Jahre. In höherwertigen Tarifen (z. B. Einfach komplett) bietet die Haftpflichtkasse Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch deliktunfähige Personen über 7 Jahren verursacht wurden, d.h. Sicherheit bis zu 70 Millionen Euro.
https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/PHV/enterPHV?execution=e1s1&spId=1&ref=7462642039