14/05/2019
Jedes Mal, wenn Wahlen anstehen, taucht an verschiedenen Stellen in meinem Umfeld die Diskussion auf, ob unadressiertes Material von Parteien (also z. B. Flyer, Postwurfsendungen), in Briefkästen geworfen werden darf, auf denen "Bitte keine Werbung"-Sticker kleben. Parteimitglieder vor Ort sind - z. T. felsenfest - der Meinung, dass das ja keine "Werbung" sei, sondern "Information".
[Off-Topic-Hinweis: Dieses Phänomen kenne ich übrigens auch von Unternehmen, die mit ihren Newslettern ja informieren und keine Werbung verschicken, also sich nicht von §7 UWG betroffen sehen.]
Zurück zur Parteiwerbung: Einfach mal den verlinkten BR-Faktencheck zu Wahlwerbung anschauen.
Werbung zur Landtagswahl kann direkt im privaten Briefkasten landen. Ist das erlaubt? Ein BR24-Faktenfuchs: Wann dürfen Parteien und Wählergruppen ihre Flyer oder Briefe den Bürgern direkt nach Hause liefern? Wo liegen die Grenzen?