31/08/2026
Es gibt Zeiten im Jahr, da würde ich mich als Social Media Managerin einfach gerne verstecken. 😅
Das ganze Jahr diskutiere ich mit Kunden und Kundinnen über das Thema Musik: Ja, cooler Song. Aber nein, der ist nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben.
Dann kommt ein Abend auf dem Oktoberfest und plötzlich sind all diese Diskussionen vergessen.
„Aber die haben doch GEMA bezahlt.“
„Aber die Musik lief da ja sowieso.“
„Ich kann doch nichts dafür, wenn da Musik läuft.“
Nur weil für eine Veranstaltung vor Ort GEMA bezahlt wurde, bedeutet das noch lange nicht, dass du als Unternehmen die Musik dann einfach in deinem Reel verwenden darfst.
Ich bin keine Anwältin und das hier ist keine Rechtsberatung. Aber als Unternehmerin halte ich mich an eine ziemlich simple Regel: Bevor ich Musik in meinem Content verwende, achte ich darauf, dass sie für die kommerzielle Nutzung freigegeben ist. Egal, ob ich sie bewusst ins Reel gepackt habe oder ob sie bei einer Veranstaltung einfach mitlief.
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Sabrina Lienhard
Social Media Managerin für regionale Unternehmen, die Kunden in ihrer Region gewinnen wollen