15/03/2016
Eine kurze "Einschätzung" zum aktuellen "Kloppenburg-Urteil":
Klar scheint demnach zu sein, dass die Einbindung der Facebook-eigenen Buttons/Funktionen rechtlich fragwürdig sind/sein können.
Die geäußerte Meinung des Facebook-Sprechers, dass es sich - frei interpretiert - um einen Einzelfall handele, dem ggf. keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, teilen wir an dieser Stelle nicht. Dies sieht auch unser Fachanwalt für Internetrecht, mit dem wir gestern zusammengesessen haben, nicht wie der Facebook-Sprecher. Eine "einfache" Information im Impressum bzw. den Nutzungsbedingungen oder dem Hinweis zum Datenschutz -wie auf vielen Seiten eingesetzt - reicht offenbar nicht aus.
Wir beschäftigen uns daher gerade mit alternativen Möglichkeiten, die konform zum deutschem Recht sind, um dennoch die - aus unserer Sicht mittlerweile in vielen Bereichen elementaren - Facebook-Funktionalitäten in einer Website zu erhalten.
Sobald wir hier eine gängige Lösung erarbeitet haben, werden wir diese auf unseren eigenen Seiten testen, im Erfolgsfalle im Anschluss unsere Kunden schriftlich benachrichtigen und über die individuelle(n) Möglichkeit(en) der technischen Änderungen informieren.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/like-button-von-facebook-gericht-gibt-verbraucherschuetzern-recht-a-1081397.html
Facebook sammelt mit dem "Gefällt mir"-Button auch außerhalb des eigenen Netzwerks Daten. Wenn Firmenseiten den Button eingebaut haben, müssen sie Kunden über die Datenweitergabe aufklären, urteilte nun ein Gericht.