19/10/2022
Aktuell kommt es vermehrt zu Abmahnungen von Websitebetreiber:innen im Zusammenhang mit Google Fonts. Die Abmahnungen beruhen auf einem Urteil des Landgerichts München aus dem Januar 2022, in dem die Nutzung von Google Fonts auf Websites aufgrund von unerlaubter Weitergabe personenbezogener Daten (IP-Adressen) an Google-Server in den USA verboten wurde.
Kein Grund zur Panik, wenn auch du ein Schreiben von Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin mit einer Forderung von 170 € Schadensersatz erhältst. Atme kurz durch und melde dich zeitnah bei uns.
In den vergangen Tagen haben wir schon eine Vielzahl an Webseiten überprüft und auch bei älteren Webseiten nachgebessert, die betroffen waren.
Bist du dir nicht sicher, ob deine von uns gestaltete Webseite Google Fonts nachlädt, kannst du das über den folgenden Link zu unserem Internet-Rechts-Partnern von erecht24 einfach prüfen. Dort findest du auch weitergehende Informationen.
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner