Agentur B1a

Agentur B1a Grafik- u. Webdesign - Webhosting u. Domains, Schwerte.City Stützpunkt, Werbung, Beschriftungen

Mit über 20 Jahren Erfahrung bieten wir unseren Kunden professionelle Dienstleistungen an. In unserer Bürogemeinschaft bündeln wir die Kompetenzen der verschiedenen Fachbereiche und sind dadurch in der Lage stets beste Leistungen zu erbringen.

Starke Werbung verkauft nicht nur ein Produkt – sie erzeugt ein Gefühl. - Wie genau, möchten wir Ihnen an diesen Beispie...
11/05/2026

Starke Werbung verkauft nicht nur ein Produkt – sie erzeugt ein Gefühl. - Wie genau, möchten wir Ihnen an diesen Beispiel unseres fiktiven "Knoblauch Duschgel“ zeigen.

Die Kombination aus natürlicher Farbwelt, hochwertiger Produktinszenierung und klarer Botschaft schafft sofort Aufmerksamkeit im Feed. Die Bildsprache vermittelt Frische, Reinheit und Natürlichkeit, während das moderne Packaging professionell und vertrauenswürdig wirkt. Gleichzeitig sorgt der ungewöhnliche Produktansatz für Neugier und hohe Wiedererkennung – ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Markenkommunikation auf Social Media.

Als kreative Werbeagentur entwickeln wir keine austauschbaren Designs. Wir erschaffen visuelle Konzepte, die Marken emotional aufladen, Produkte sichtbar machen und Zielgruppen aktiv ansprechen. Von der Idee über das Branding bis zur finalen Werbeanzeige entsteht jedes Detail strategisch durchdacht – modern, hochwertig und conversionstark.

Gute Werbung wird gesehen.
Starke Werbung bleibt im Kopf.

Sie möchten Ihrer Marke ebenfalls einen einzigartigen Auftritt verleihen? Wir entwickeln Kampagnen, die Aufmerksamkeit erzeugen und nachhaltig wirken.

Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie!Was sich für Unternehmen und Kunden bei KI-Systemen ändertDie Europäische Union hat mi...
28/04/2026

Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie!
Was sich für Unternehmen und Kunden bei KI-Systemen ändert

Die Europäische Union hat mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) einen wichtigen Schritt unternommen, um das Haftungsrecht an die digitale Realität anzupassen. Besonders im Fokus stehen moderne Softwarelösungen, künstliche Intelligenz (KI) und digitale Produkte.

Die Richtlinie ist bereits am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss bis spätestens 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Unternehmen und Verbraucher bedeutet das: Neue klare Regeln für Haftung, Sicherheit und Schadensersatz.

!!! KI-Systeme gelten jetzt offiziell als „Produkt“ !!!
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Bisher lag der Schwerpunkt des Produkthaftungsrechts vor allem auf klassischen physischen Produkten. Das ändert sich nun grundlegend. Künftig werden auch Softwarelösungen ausdrücklich als Produkt eingeordnet – dazu zählen unter anderem:
- KI-Systeme
- Apps
- Betriebssysteme
- Cloud-basierte Softwarelösungen (SaaS)
- KI-Basismodelle

Das bedeutet: Auch digitale Produkte können künftig voll unter das Produkthaftungsrecht fallen – unabhängig davon, ob sie lokal installiert oder über die Cloud bereitgestellt werden.

Neben klassischen Personen- und Sachschäden werden nun auch Schäden an Daten berücksichtigt. Das betrifft beispielsweise:
- Verlust wichtiger Kundendaten
- Beschädigung digitaler Informationen
- fehlerhafte Datenverarbeitung durch KI-Systeme

Gerade im digitalen Geschäftsalltag ist dies ein bedeutender Fortschritt für Verbraucher und Unternehmen.

Wer haftet bei Schäden? Die Verantwortung liegt nicht mehr ausschließlich beim ursprünglichen Hersteller. Haften können künftig unter anderem:
- Hersteller von KI-Systemen
- Software-Anbieter
- Importeure
- Bevollmächtigte
- Fulfilment-Dienstleister

Besonders wichtig: Wer ein KI-System nachträglich wesentlich verändert – etwa durch größere Updates, Anpassungen oder Funktionserweiterungen – kann selbst als neuer Hersteller gelten und damit vollständig haften.

Ein großes Problem bei komplexen KI-Systemen war bisher der Nachweis, wo genau ein Fehler entstanden ist. Die neue Richtlinie schafft hier deutliche Erleichterungen:

Kausalitätsvermutung
Unter bestimmten Voraussetzungen wird vermutet, dass ein Fehler des Produkts für den Schaden verantwortlich ist.

Offenlegungspflichten
Gerichte können Hersteller verpflichten, relevante Informationen offenzulegen, damit Betroffene einen Schaden überhaupt nachweisen können.

Das sorgt für mehr Transparenz und besseren Verbraucherschutz.
Parallel zur Produkthaftungsrichtlinie gilt bereits die neue EU-KI-Verordnung, der sogenannte AI Act. Während der AI Act vor allem Sicherheitsstandards, Dokumentationspflichten und regulatorische Vorgaben für KI-Systeme festlegt, regelt die Produkthaftungsrichtlinie die Frage: Wer zahlt, wenn trotz aller Vorgaben ein Schaden entsteht? Beide Regelwerke greifen also direkt ineinander.

Doch nicht jede Software fällt automatisch unter die neue Haftung. Open-Source-Software, die außerhalb einer geschäftlichen Tätigkeit genutzt wird, ist in der Regel von der Produkthaftung ausgenommen. Für kommerziell eingesetzte Systeme gelten jedoch deutlich strengere Maßstäbe.

Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn die vollständige Umsetzung erst bis Dezember 2026 erfolgen muss, sollten Unternehmen bereits jetzt handeln:
- Haftungsrisiken analysieren
- Dokumentationsprozesse verbessern
- Update- und Änderungsmanagement prüfen
- Verantwortlichkeiten bei KI-Systemen klar definieren
- Verträge mit Dienstleistern und Herstellern überprüfen

Gerade für Unternehmen, die KI aktiv einsetzen oder digitale Produkte anbieten, wird Compliance künftig ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.

Unser Fazit
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bringt deutlich mehr Klarheit – aber auch mehr Verantwortung.

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das mehr Schutz und bessere Möglichkeiten, Schäden geltend zu machen. Für Unternehmen steigen gleichzeitig die Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und rechtssichere Prozesse.

Wer sich frühzeitig vorbereitet, minimiert nicht nur Risiken, sondern stärkt auch nachhaltig das Vertrauen seiner Kunden.

Die Zukunft digitaler Produkte ist nicht nur innovativ – sie muss auch haftungssicher sein.

Sonnenschein in Düsseldorf und beste Stimmung zum Start in die EuroShop! ☀️Ich freue mich auf spannende Trends, neue Imp...
25/02/2026

Sonnenschein in Düsseldorf und beste Stimmung zum Start in die EuroShop! ☀️

Ich freue mich auf spannende Trends, neue Impulse und den Austausch mit inspirierenden Menschen aus den Bereichen Retail, Design und Markeninszenierung.
Jetzt heißt es: entdecken, vernetzen und frische Ideen mitnehmen.

Wer ist auch vor Ort?

Networking Düsseldorf

Rechtliche Neuerungen 2026Das müssen Webseitenbetreiber jetzt wissen!2026 wird ein entscheidendes Jahr für Webseitenbetr...
12/02/2026

Rechtliche Neuerungen 2026
Das müssen Webseitenbetreiber jetzt wissen!

2026 wird ein entscheidendes Jahr für Webseitenbetreiber und Online-Händler in Deutschland und der EU. Neue gesetzliche Vorgaben erhöhen die Anforderungen an Transparenz, IT-Sicherheit und Verbraucherschutz deutlich. Besonders betroffen sind E-Commerce-Anbieter, Betreiber digitaler Dienste und Unternehmen mit vernetzten Produkten. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

1. E-Commerce & Verbraucherrechte
Elektronischer Widerrufsbutton (ab 19. Juni 2026)
Online-Händler im B2C-Bereich müssen eine klare, funktionale Widerrufsmöglichkeit bereitstellen. Wesentliche Anforderungen:
- Widerruf per Klick – ohne vorherigen Login
- zweistufige Bestätigung
- technisch zuverlässig und jederzeit erreichbar
Das Ziel: Verbraucher sollen Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abschließen.

Strenge Vorgaben für „Green Claims“ (ab September 2026)
Umweltbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie objektiv belegbar sind. Konkret bedeutet das:
- keine pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen ohne Nachweis
- Zertifikate nur auf Basis anerkannter Zertifizierungssysteme
- vollständige Transparenz über Berechnungsgrundlagen
Greenwashing wird damit rechtlich riskant.

Verbot von Dark Patterns
Manipulative Designmuster, die Nutzer zu Käufen, Abos oder Einwilligungen drängen, werden weiter eingeschränkt. Beispiele:
- versteckte Kosten
- irreführende Countdown-Timer
- komplizierte Kündigungswege

2. Datenschutz & Datensicherheit
Data Act (ab 12. September 2026)
Vernetzte Produkte und zugehörige Dienste müssen so gestaltet sein, dass Nutzer standardmäßig einfachen und sicheren Zugang zu ihren Produktdaten erhalten. Das betrifft insbesondere:
- IoT-Geräte
- smarte Produkte
- datengetriebene Services

NIS-2-Richtlinie – verschärfte Durchsetzung 2026
Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen – 2026 beginnt die konsequente Kontrolle. Betroffen sind „wesentliche“ und „wichtige“ Einrichtungen, darunter auch viele digitale Dienstleister. Anforderungen:
- Risikomanagement
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

3. KI & Digitale Produkte
EU AI Act (ab August 2026)
Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gelten neue Transparenzpflichten. Betroffen sind u. a.:
- Chatbots
- automatisch generierte Texte oder Bilder
- KI-gestützte Entscheidungsprozesse
Insbesondere Hochrisikosysteme unterliegen strengen Dokumentations- und Kontrollpflichten.

Cyber Resilience Act – erste Pflichten ab September 2026
Hersteller und Vertreiber digitaler Produkte müssen Sicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus erfüllen. Dazu gehören:
- sichere Softwarearchitektur
- kontinuierliche Sicherheitsupdates
- verpflichtende Schwachstellenmeldungen

4. Weitere relevante Änderungen
Digitale Identitäten (bis Ende 2026)
EU-Mitgliedsstaaten müssen eine einheitliche Digital Identity Wallet bereitstellen. Diese ermöglicht neue Formen der sicheren Identifizierung und Authentifizierung auf Websites – mit erheblichen Auswirkungen auf Login-Prozesse und Identitätsprüfungen.

Modernisierung des
Produkthaftungsrechts (bis 9. Dezember 2026)
Neue Haftungsregeln für fehlerhafte Produkte – auch für digitale Komponenten und Software. Online-Händler sollten ihre Lieferketten, Produktinformationen und Haftungsregelungen überprüfen.

Speicherung von IP-Adressen (geplant für 2026)
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität für drei Monate speichern müssen. Auch wenn sich die Regelung primär an Provider richtet, kann sie mittelbar Auswirkungen auf Datenschutz- und Informationspflichten haben.

Was Webseitenbetreiber jetzt konkret tun sollten:

1. Rechtstexte prüfen und aktualisieren
AGB, Widerrufsbelehrung und Informationspflichten im Hinblick auf den elektronischen Widerrufsbutton überarbeiten.

2. Datenschutzerklärung anpassen
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Data Act und erweiterten Datenzugriffsrechten.

3. Marketing auditieren
Green Claims systematisch prüfen und unbelegte Umweltversprechen entfernen.

4. IT- und Systemanpassungen einplanen
Shop, ERP, CRM und Dokumentenmanagement frühzeitig an neue Anforderungen anpassen.

5. IT-Sicherheitsniveau erhöhen
NIS-2-Anforderungen ernst nehmen – inklusive Dokumentation, Notfallplänen und Meldeprozessen.

Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Punkten haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Wichtiger Hinweis zum Versand von Newslettern und Massen-E-Mails!Der Versand von E-Mails ist ein zentraler Bestandteil d...
02/02/2026

Wichtiger Hinweis zum Versand von Newslettern und Massen-E-Mails!

Der Versand von E-Mails ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Kommunikation. Gleichzeitig unterliegt er strengen technischen und sicherheitsrelevanten Regeln. Aus diesem Grund möchten wir Sie heute ausführlich und transparent darüber informieren, warum Newsletter und Massen-E-Mails nicht über reguläre E-Mail-Konten (z. B. info@…, kontakt@…) versendet werden dürfen und welche Risiken damit verbunden sind.

Warum sind Massen-E-Mails über normale E-Mail-Konten problematisch?

Reguläre E-Mail-Konten sind für den persönlichen, individuellen Schriftverkehr ausgelegt – etwa für Anfragen, Angebote oder den Austausch mit einzelnen Empfängerinnen und Empfängern. Werden darüber jedoch innerhalb kurzer Zeit sehr viele E-Mails mit identischem oder ähnlichem Inhalt versendet, reagieren die empfangenden Mailserver sensibel.

Große Anbieter wie Google (Gmail), GMX oder Outlook setzen hochentwickelte Schutzmechanismen ein. Diese prüfen unter anderem:
- Versandmenge und Versandfrequenz
- Inhalt und Struktur der E-Mails
- Absenderadresse und Absender-IP
- bisheriges Versandverhalten des Servers

Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, kann der Versand als Spam oder sogar als Angriff auf die Server-Infrastruktur gewertet werden. Mögliche Folgen sind Sperrungen mit weitreichenden Auswirkungen.

Stufen empfangende Mailserver den Versand als problematisch ein, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Sperrung der verwendeten Absender-E-Mail-Adresse
- Blockierung der gesamten Absender-IP-Adresse

Besonders wichtig:
Unsere Server werden von mehreren Kundinnen und Kunden gemeinsam genutzt. Wird eine IP-Adresse gesperrt, betrifft dies nicht nur den verursachenden Absender, sondern unter Umständen alle E-Mail-Konten aller Kundinnen und Kunden, die auf demselben Server gehostet sind.

Das bedeutet konkret:
- E-Mails werden vollständig abgelehnt
- Geschäftliche Kommunikation kommt zum Erliegen
- Für unbeteiligte Kundinnen und Kunden kann dadurch
ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen

Delisting und Entsperrung bedeuten einen hohen Aufwand und können hohe Kosten verursachen, denn eine Sperrung lässt sich nicht automatisch oder sofort beheben. Ein sogenanntes Delisting, also die Entsperrung, muss durch unsere Technik bei jedem betroffenen Anbieter separat beantragt werden.
Dieser Prozess ist:
- zeitlich sehr aufwendig
- technisch anspruchsvoll
- mit hohen internen Kosten verbunden

Sollte die Sperrung nachweislich durch den Versand von unzulässigen Massen-E-Mails verursacht worden sein, behalten wir uns vor, den entstehenden Aufwand an den Verursacher weiterzugeben.

Sicherheit und Schutz aller Kundinnen und Kunden:
Die Sicherheit unserer Server und der Schutz völlig unbeteiligter Kundinnen und Kunden haben für uns höchste Priorität.

Aus diesem Grund weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin: Der Versand von Newslettern und Massen-E-Mails über reguläre E-Mail-Konten ist untersagt. Diese Regel dient nicht der Einschränkung, sondern dem Schutz aller Beteiligten.

Die richtige Lösung: Professionelle Newsletter-Dienste
Für den Versand von Newslettern und Massen-E-Mails empfehlen wir ausdrücklich den Einsatz spezialisierter Anbieter wie BREVO (ehemals Sendinblue) oder vergleichbarer Dienste. Deren Vorteile:
- speziell konfigurierte und dafür vorgesehene Versandserver
- Registrierung und Reputation bei großen Mailanbietern
- integriertes Bounce- und Spam-Management
- rechtssichere Abmeldefunktionen
- hohe Zustellraten

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung eines Newsletter-Accounts (z. B. bei BREVO oder anderen Anbietern) oder der technischen Anbindung an Ihre Website sowie der Auswahl eines Anbieters, der DSGVO-konform und rechtssicher betrieben werden kann

Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie kompetent und lösungsorientiert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, unsere gemeinsame Server-Infrastruktur sicher, stabil und zuverlässig zu halten.

Heute bin ich auf der boe 2026 in Dortmund - Fachmesse für Events, Messe, Werbung. Viele spannende Eindrücke, interessan...
14/01/2026

Heute bin ich auf der boe 2026 in Dortmund - Fachmesse für Events, Messe, Werbung. Viele spannende Eindrücke, interessante Gespräche und frische Ideen. 🎨

Liebe Kundinnen und Kunden,zum Jahresausklang möchten wir Ihnen von Herzen Danke sagen. Danke für Ihr Vertrauen, für die...
22/12/2025

Liebe Kundinnen und Kunden,

zum Jahresausklang möchten wir Ihnen von Herzen Danke sagen. Danke für Ihr Vertrauen, für die wertvolle Zusammenarbeit und für die vielen angenehmen Gespräche im vergangenen Jahr.

Gemeinsame Ideen, offener Austausch und das gute Gefühl, wirklich miteinander zu arbeiten, haben unsere Projekte geprägt – und genau das macht unsere Arbeit so besonders. Dafür sind wir sehr dankbar.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten besinnliche, friedliche Weihnachtstage, erholsame Momente und einen glücklichen Start in ein gesundes neues Jahr.

Rund um die Feiertage treten wir ein wenig kürzer und sind ab Montag, den 05.01.2026, wieder wie gewohnt für Sie da.

Wir freuen uns schon jetzt darauf, auch im neuen Jahr gemeinsam mit Ihnen neue Projekte anzugehen und Ideen Wirklichkeit werden zu lassen.

Mit herzlichen, weihnachtlichen Grüßen aus Schwerte
Ihr Volker Kranefeld

Es war eine schöne Veranstaltung Lesen am Fluss 2025. Vielen Dank unseren Gästen und den Vorlesern Achim Riggert und Wil...
22/11/2025

Es war eine schöne Veranstaltung Lesen am Fluss 2025. Vielen Dank unseren Gästen und den Vorlesern Achim Riggert und Wilfried Albers. Bis zum nächsten Mal.😃


Heute ist es wieder so weit und es ist alles vorbereitet.📖 "Lesen am Fluss“ – das Leseevent für Schwerte. Und natürlich ...
21/11/2025

Heute ist es wieder so weit und es ist alles vorbereitet.
📖 "Lesen am Fluss“ – das Leseevent für Schwerte. Und natürlich sind auch wir dabei.

Ab 15.30 Uhr wird bei uns in der Agentur im Senningsweg 1a, direkt am Postplatz, vorgelesen! Achim Riggert beginnt mit ausgesuchten Texten von Karl Valentin. Im Anschluss daran geht es um 15.50 Uhr mit Wilfried Albers weiter, der aus seiner Autobiografie liest.

Kommt zahlreich vorbei, macht es Euch gemütlich und lasst Euch ein bisschen treiben. Wir freuen uns auf Euch.

Mehr Infos:
https://www.facebook.com/lesenamfluss/


Am Samstag 22.11.2025 ist es wieder soweit: „Lesen am Fluss“ – das Leseevent für Schwerte. Einen ganzen Nachmittag lang ...
18/11/2025

Am Samstag 22.11.2025 ist es wieder soweit: „Lesen am Fluss“ – das Leseevent für Schwerte. Einen ganzen Nachmittag lang öffnen Cafés, Geschäfte und besondere Orte ihre Türen und werden zu kleinen Vorlesezimmern. Von Lyrik bis Krimi ist alles dabei. Der Eintritt ist frei. Jede Lesung dauert etwa 20 Minuten.

Wir freuen uns sehr, dass die Agentur B1a in diesem Jahr einer der Veranstaltungsorte ist.

Gestartet wird um 13.00 Uhr in der Stadtbücherei Schwerte mit der offiziellen Eröffnung durch Bürgermeister Dimitrios Axourgos und Claudia Wenze.

Ab 15.30 Uhr wird dann bei uns in der Agentur - Senningsweg 1a -vorgelesen:
Achim Riggert bringt euch ausgewählte Texte von Karl Valentin mit.
Um 15.50 Uhr geht es weiter mit Wilfried Albers, der Einblicke aus seiner Autobiografie liest.

Kommt gern vorbei, macht es euch gemütlich und lasst euch ein bisschen treiben. Wir freuen uns auf euch.

Mehr Infos:
https://www.facebook.com/lesenamfluss/


Adresse

Senningsweg 1a
Schwerte
58239

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00

Telefon

+4923042421216

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