08/04/2020
Wofür kann ich das Geld der Corona-Soforthilfe ausgeben?
===============================================
Da es offensichtlich im Zuge der Beantragung der Corona-Soforthilfe bisher keine klaren Hinweise gab, beachten Sie bitte die folgenden Ausführungen:
IBB Berlin -Auszug-
Kann ich vom Corona Zuschuss auch mein Gehalt oder meine Krankenversicherung bezahlen?
Der Corona Zuschuss ist verwendbar für Betriebskosten und erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B. gewerbliche Mieten oder Leasingaufwendungen sowie Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind.
Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge, etc. fallen nicht darunter! Dafür eröffnete das am 27.03.2020 beschlossene "Sozialschutz-Paket" den Zugang zur Grundsicherung für ein halbes Jahr zu wesentlich erleichterten Bedingungen.
ILB Brandenburg -Auszug-
Fragen zum/zur Schaden/Schadensermittlung.
Was ist ein Schaden? Der Schaden definiert die Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich der fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwendungen (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten).
Kurzformel: Schaden= Umsatz-betriebliche Aufwendungen. Kann ich als Freiberufler oder Soloselbstständiger auch Lebenshaltungskosten als Schaden ansetzen? Sofern Freiberufler/Soloselbstständiger keine Mieten/Pachten für Geschäftsräume nachweisen können (z.B. Geschäftstätigkeit aus der eigenen Wohnung) und keine anderen Aufwendungen (z.B. Leasingrate für Geschäftswagen) haben, ist eine Förderung aus dem Hilfsprogramm Corona nicht möglich.
Bei den Corona-Zuschüssen handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen. Wir gehen derzeit davon aus, dass spätestens mit Einreichung der Steuererklärungen 2020 die Einhaltung der Vorgaben geprüft werden.