06/08/2026
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Aber: Nicht jedes KI-generierte Werk braucht automatisch ein sichtbares Label.
Drei typische Szenarien:
1️⃣ Realistische Deepfakes
Zeigt ein professionell veröffentlichter KI-Inhalt reale Personen, Orte oder Ereignisse so, dass er echt wirken könnte, muss er spätestens beim ersten Kontakt klar als KI-generiert oder KI-manipuliert erkennbar sein. Das betrifft auch Agenturen und Unternehmen – und damit dieses Reel.
2️⃣ KI-Texte zu öffentlichen Themen
Wer KI-Texte über Politik, Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt oder andere Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht, muss sie grundsätzlich kennzeichnen. Ausnahme: Der Inhalt wurde fachlich geprüft, redaktionell kontrolliert und eine Person oder Organisation übernimmt die Verantwortung. Eine reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht.
3️⃣ Allgemeine KI-Motive und private Nutzung
Für generische KI-Illustrationen oder rein private, nicht berufliche Posts besteht nach dem AI Act nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnungspflicht. Die Anbieter der KI-Systeme müssen synthetische Inhalte jedoch grundsätzlich maschinenlesbar markieren.
Kurz gesagt: Entscheidend sind Inhalt, Wirkung, Veröffentlichungskontext und Verantwortlichkeit – nicht allein die Frage, ob KI beteiligt war.
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